Mögliches Bürgerbegehren zum Bebauungsplan A2
Am 15. Juli 2025 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Teilgebiet A2, das geplante Europaquartier. Gegen diesen Beschluss soll nun durch eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Bahnhof mit Zukunft“ ein Bürgerbegehren unter dem Titel „Mehr Bahnhof = Mehr Zukunft“ gestartet werden.
Bürgerbegehren gegen die Aufstellung des Bebauungsplans
Vorausgesetzt, ausreichend Unterschriften werden eingereicht und das Bürgerbegehren ist juristisch zulässig, würde ein Bürgerentscheid über die Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden. Der Bürgerentscheid könnte den Bau von 1.380 bis 1.670 Wohnungen auf dem Teilgebiet A2 verhindern. Nach dem Rückbau der Gleisflächen durch die Deutsche Bahn erhielte die Stadt dann eine Brachfläche, die nicht bebaut werden kann. Auf das Ende der Nutzung des Kopfbahnhofs oder auf den oberirdischen Erhalt der Gäubahn hätte ein Bürgerentscheid keinen Einfluss.
Dieser FAQ zeigt die häufig gestellten Fragen zu einem möglichen Bürgerbegehren.
FAQ zum möglichen Bürgerbegehren
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Zwischen dem Hauptbahnhof und der Wolframstraße befinden sich heute die Gleisflächen, auf denen die Züge in den Kopfbahnhof fahren. Diese Fläche ist das Teilgebiet A2 des Stadtentwicklungsprojekts Stuttgart Rosenstein. Nach vollständiger Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs werden die Gleise und Bahnanlagen im Teilgebiet A2 zurückgebaut und die Fläche wird anschließend an die Stadt Stuttgart übergeben.
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Innerhalb des gesetzlich festgelegten dreimonatigen Zeitraums kamen über 20.000 Unterschriften zusammen, die am Abend des 15. Oktober fristgerecht bei der Stadt Stuttgart eingereicht wurden. Die Prüfung durch das Statistische Amt ergab, dass davon 18.270 Unterschriften gültig sind. Das bedeutet, sie wurden von Personen abgegeben, die EU‐Bürger sind, seit mindestens drei Monaten in Stuttgart gemeldet und über 16 Jahre alt sind. Die erforderliche Zahl von 20.000 gültigen Unterschriften wurde damit nicht erreicht.
Nach Ablauf der drei Monate wurden in den Folgetagen weitere Unterschriften bei der Stadt nachgereicht. Auch diese wurden geprüft. Insgesamt gingen bis zum 27. Oktober insgesamt 19.835 gültige Unterschriften beim Statistischen Amt ein. Da die erforderlichen 20.000 gültigen Unterschriften für das Erreichen des Quorums auch mit den nachgereichten Unterschriften nicht erreicht wurden, ist die Frage der unterschiedlichen rechtlichen Beurteilung des Frist-Endes durch die Stadtverwaltung einerseits und die Bürgerinitiative andererseits nicht relevant.
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Am 15. Juli 2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Teilgebiet A2 zwischen Hauptbahnhof und Wolframstraße gefasst. Das bedeutet, dass die räumlichen Grenzen für die Erstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet A2 festgelegt wurden. Die Verwaltung kann nun einen Bebauungsplan für dieses Gebiet erarbeiten. Der Bebauungsplan ist die rechtlich notwendige Grundlage für die Bebauung der Fläche. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen den Aufstellungsbeschluss und damit gegen den geplanten Wohnungsbau auf dem A2-Areal. Die erforderliche Zahl von 20.000 gültigen Unterschriften wurde nicht erreicht.
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Ein Bürgerentscheid hätte die Bebauung des Gebiets A2 verhindern können. Die geplanten 1.380 bis 1.670 Wohnungen hätten dann nicht realisiert werden können.
Ein sogenanntes „kassatorisches Bürgerbegehren“ hätte den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats aufheben können. Die Erarbeitung eines Bebauungsplans und die Entwicklung des Gebiets wären dadurch gestoppt worden. Ohne einen Bebauungsplan könnte die Fläche nicht bebaut werden. Nach Rückbau der Gleise durch die Deutsche Bahn und Übergabe der Flächen von der Deutschen Bahn an die Stadt, bestünde keine Grundlage für die weitere Verwendung des Teilgebiets A2.
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Ein Bürgerentscheid hätte nicht über den Kopfbahnhof oder die oberirdische Anbindung der Gäubahn entscheiden können.
Mit dem möglichen Bürgerbegehren hätte keine Entscheidung über den Rückbau bzw. Erhalt von Gleisen im A2-Areal getroffen werden können. Die Deutsche Bahn hat mit der Planfeststellung bereits eine Genehmigung für den Rückbau des Gleisvorfelds beantragt. Erst nach dem Gleisrückbau erhält die Stadt Zugriff auf die dann brachliegenden Flächen. Eine Entscheidung zum dauerhaften Erhalt der oberirdischen Anbindung der Gäubahn oder des Kopfbahnhofs liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt.
Der Betrieb der Bahnanlagen, die Anbindung der Gäubahn und der Rückbau der Gleisinfrastruktur im Gebiet A2 liegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Sie sind nicht Gegenstand eines möglichen Bürgerentscheids. -
Am 16. Juli 2025 äußerte sich Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper: „Der vom Ausschuss mehrheitlich gefasste Aufstellungsbeschluss soll den Weg frei machen für das mit Abstand größte Wohnungsbauprojekt unserer Stadt. Sinn und Zweck des Bürgerbegehrens sind für mich nicht nachvollziehbar: Sofern der Aufstellungsbeschluss per Bürgerentscheid aufgehoben werden sollte, droht eine innerstädtische Brachfläche ohne Entwicklungsperspektive. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen die Flächen für den Bahnverkehr freihalten, obwohl dort keine Züge mehr fahren werden.“
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Im Teilgebiet A2 werden die Gleisanlagen von der Deutschen Bahn zurückgebaut. Die Flächen befinden sich zwar bereits im Eigentum der Stadt Stuttgart, sind aber heute noch eisenbahnrechtlich gewidmet. Das bedeutet, die Flächen werden vollständig von der Deutschen Bahn genutzt. Nachdem der Kopfbahnhof außer Betrieb genommen wurde (geplant Juli 2027), beginnt der Rückbau durch die Deutschen Bahn. Die Stadt erhält das Teilgebiet A2 als geräumte Brachfläche.
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Die Widmung ist eine Zweckbestimmung der Fläche für die Nutzung als Eisenbahnverkehrsfläche. Erst mit Freistellung (Entwidmung) nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist die Stadt Stuttgart für Genehmigungen auf dieser Fläche zuständig. Vor der Freistellung kann die Stadt keinen anwendbaren Bebauungsplan erlassen. Die Änderung des AEG im Juni 2025 durch den Bundesgesetzgeber ist daher von großer Bedeutung für die Stadt. Nun ist die Freistellung der Fläche möglich. Erst mit Übergabe des Teilgebiet A2 an die Stadt und Freistellung der Fläche kann die Stadt Stuttgart über die Fläche frei verfügen und sie bebauen.
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Ein kassatorisches Bürgerbegehren kann von Bürgern der Stadt gefordert werden, um einen bereits gefassten Beschluss des Gemeinderats „zu kassieren“ – also aufzuheben. In einem ersten Schritt hätten die Initiatoren mindestens 20.000 Unterschriften sammeln müssen. Die erforderliche Zahl von 20.000 gültigen Unterschriften wurde jedoch nicht erreicht. Die fehlende Zahl gültiger Unterschriften führt zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, über die der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart feststellen muss. Durch ein unzulässiges Bürgerbegehren entsteht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Bürgerentscheids.
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Ja, bei der Entwicklung des Rahmenplans fanden mehrere Beteiligungsverfahren statt. In einem ersten Schritt wurden im Jahr 2016 im „Memorandum Rosenstein“ grundsätzliche Bedarfe und Wünsche in einer breit angelegten Umfrage erfasst. Ebenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde darauf aufbauend der Auslobungstext für den internationalen städtebaulichen Wettbewerb im Jahr 2018 formuliert. Der Entwurf von asp Architekten und Koeber Landschaftsarchitektur wurde im Wettbewerb ausgezeichnet und zum städtebaulichen Rahmenplan weiterentwickelt. Im Zuge dessen wurden im Jahr 2022 eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit vielfältigen Formaten durchgeführt, deren Ergebnisse in die Planung integriert wurden. Sowohl eine zufällig ausgeloste Gruppe, als auch die breite Öffentlichkeit konnten sich zu den Themen Nutzungen, Freiraum und Mobilität einbringen. Mit den integrierten Ergebnissen wurde der Rahmenplan 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Er ist die Grundlage für den nun entstehenden Bebauungsplan.
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Die Stadt hat sich entschieden, so wenig Flächen wie möglich am Rande der Stadt zu bebauen und zu versiegeln. Mit Stuttgart Rosensein und dem Teilgebiet A2 ist es möglich, dringend benötigten Wohnraum direkt im Stuttgarter Zentrum zu schaffen. Die preisgekrönte Planung des Rahmenplans Stuttgart Rosenstein legt die Grundlage für das moderne und klimafreundliche Wohnen der Zukunft. Es ist für die Stadt von großer Bedeutung, dieses Gebiet, nah zur Königstraße und zum Schlossgarten für die Bürgerinnen und Bürger als Wohn-, Arbeits- und Lebensort zur Verfügung zu stellen.
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Im Rahmenplan wurden viele Bedürfnisse und Belange der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger gesammelt und gegenübergestellt. Neben dem Bedarf an Wohnraum, Sportflächen, Spielplätzen, Arbeitsstätten und vielem anderen wurde auch das Thema Umweltverträglichkeit bei der Erstellung der ersten Planungen für das Gebiet geprüft. Die städtischen Behörden haben untersucht, wie sich die Bebauung auf Umwelt und Klima auswirkt und wie die verschiedenen Bedarfe und Belange am besten in Einklang gebracht werden können. Unter anderem wurde daher für das Teilgebiet A2 eine Höhenbegrenzung für die Bebauung festgelegt. Die Planung des Teilgebiets A2 gewährleistet, dass eine Weiterentwicklung der Stadt Stuttgart mit geringstmöglichen Auswirkungen auf Klima und Umwelt erfolgt. Der Rahmenplan sieht eine starke Durchgrünung und eine minimale Flächenversiegelung vor. Im Jahr 2023 erhielt er eine Auszeichnung im Sonderpreis „Klimaanpassung gestalten“ beim Deutschen Städtebaupreis.