Stuttgart Rosenstein | Mögliches Bürgerbegehren zum Teilgebiet A2
Das Bild zeigt das Gleisvorfeld des heutigen Kopfbahnhofs: Das Teilgebiet A2

Mögliches Bürgerbegehren zum Bebauungsplan A2

Am 15. Juli 2025 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Teilgebiet A2, das geplante Europaquartier. Gegen diesen Beschluss soll nun durch eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Bahnhof mit Zukunft“ ein Bürgerbegehren unter dem Titel „Mehr Bahnhof = Mehr Zukunft“ gestartet werden.

Bürgerbegehren gegen die Aufstellung des Bebauungsplans

Vorausgesetzt, ausreichend Unterschriften werden eingereicht und das Bürgerbegehren ist juristisch zulässig, würde ein Bürgerentscheid über die Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden. Der Bürgerentscheid könnte den Bau von 1.380 bis 1.670 Wohnungen auf dem Teilgebiet A2 verhindern. Nach dem Rückbau der Gleisflächen durch die Deutsche Bahn erhielte die Stadt dann eine Brachfläche, die nicht bebaut werden kann. Auf das Ende der Nutzung des Kopfbahnhofs oder auf den oberirdischen Erhalt der Gäubahn hätte ein Bürgerentscheid keinen Einfluss.

Dieser FAQ zeigt die häufig gestellten Fragen zu einem möglichen Bürgerbegehren.

FAQ zum möglichen Bürgerbegehren

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