Stuttgart Rosenstein | Weg frei für Wohnungsbau im Europaquartier auf…

Aufstellungsbeschluss für das Europaquartier

Hintergrund
Luftbild des Teilgebiets A2 vom heutigen Kopfbahnhof bis zur Wolframstraße

Am 15. Juli 2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für das Europaquartier auf dem Teilgebiet A2 gefasst.

Die Fläche A2 erstreckt sich auf dem Gleisvorfeld zwischen Hauptbahnhof und Wolframstraße. Dort entsteht das neue Europaquartier mit 1.380 bis 1.670 Wohnungen. Geplant ist ein Modellquartier mit großer Nutzungsvielfalt, attraktiven öffentlichen Räumen, identitätsstiftenden Orten, eindrucksvollen kulturellen Angeboten und einer auf das Stadtklima abgestimmten Gestaltung.

Ein grünes Sport- und Bewegungsband verbindet das Europaquartier mit dem bestehenden Europaviertel und bildet den Auftakt für den Gleisbogenpark.

Wie das Europaquartier gestaltet ist, erfahrt ihr hier.

Isometrie des geplanten Europaquartiers auf dem Gebiet A2, ehemaliges Gleisvorfeld
Das Europaquartier verbindet das bestehende Europaviertel mit dem Schlossgarten. Das grüne Sport- und Erholungsband ist Auftakt in den anschließenden Gleisbogenpark. Mit offenen Erdgeschossen, Schulen, Kitas und grünen öffentlichen Plätzen soll ein lebendiges Quartier entstehen.

Mit dem gefassten Beschluss ist die Verwaltung nun beauftragt, den Bebauungsplan für diese Fläche zu erstellen. Das Teilgebiet befindet sich bereits im Eigentum der Landeshauptstadt, ist jedoch heute noch dem Bahnbetrieb vorbehalten. Nach vollständiger Inbetriebnahme des unterirdischen Bahnhofs werden die Gleise und Bahnanlagen im Teilgebiet A2 zurückgebaut und die Fläche wird anschließend an die Stadt Stuttgart übergeben. Dann kann die Stadt auf Grundlage des Bebauungsplans die geplanten Wohnungen realisieren.

“Wir wollen den Weg frei machen für das größte Wohnungsbauprojekt unserer Stadt.”

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper, 16. Juli 2025

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans soll nun ein Bürgerbegehren gestartet werden. Sofern dieses zulässig ist und ein Bürgerentscheid im Sinne der Initiatoren entschieden werden sollte, könnte allenfalls eine Bebauung der Flächen verhindert werden, nicht jedoch der Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs erwirkt werden. Die verkehrliche Nutzung, z.B. die Führung der Gäubahn, wird allein von der Deutschen Bahn entschieden.

Dazu sagt Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper: „Der vom Ausschuss mehrheitlich gefasste Aufstellungsbeschluss soll den Weg frei machen für das mit Abstand größte Wohnungsbauprojekt unserer Stadt. Sinn und Zweck des Bürgerbegehrens sind für mich nicht nachvollziehbar: Sofern der Aufstellungsbeschluss per Bürgerentscheid aufgehoben werden sollte, droht eine innerstädtische Brachfläche ohne Entwicklungsperspektive. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen die Flächen für den Bahnverkehr freihalten, obwohl dort keine Züge mehr fahren werden.“