Stuttgart Rosenstein | Freistellung von Bahnflächen
Das Gleisfeld aus der Vogelperspektive

Freistellung von Bahnflächen

Der Deutsche Städtetag warnte im Juli 2024 vor einer Verschärfung der Voraussetzungen für die Freistellung (Entwidmung) nicht mehr benötigter Bahnflächen. Anlass war eine Änderung im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) im Dezember 2023. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen. Die ersten Fragen erklären das komplexe Thema. Die späteren Fragen erläutern die Positionen der Stadt im zeitlichen Verlauf.

Update: Gesetzesbeschluss im Juni 2025

Am 26. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über eine erneute Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) abgestimmt. Mit der Zustimmung zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für einen Kompromiss entschieden, der die Realisierung des Stadtentwicklungsprojekts Stuttgart Rosenstein ermöglicht.

Zur aktuellen Meldung.

Bild zeigt im Vordergrund die Lichtaugen des neuen Bahnhofs. Im Hintergrund sind die Gleise des Kopfbahnhofs zu sehen.
Bundestag macht im Juni 2025 den Weg für die Entwicklung der Gleisflächen des heutigen Kopfbahnhofs frei.

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