Stuttgart Rosenstein | Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Social Media

Für das Gewinnspiel zur ITS Highlighttour auf der Instagram‐Seite „rosenstein.stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart, Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart (nachfolgend: Stadt Stuttgart) galten folgende Teilnahmebedingungen:

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind – sofern nicht anders im jeweiligen Gewinnspiel beschrieben – natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre sind. Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Gewinn, Teilnahme und Verlosung

Der folgende Gewinn wurde am 29.03.2024 verlost:
1 mal 2 Tickets zur ITS Highlighttour.

Bei dieser besonderen Baustellenführung werden gleich vier Highlights besichtigt: Die neue Bahnsteighalle, der Tunnelzulauf Nord, der Bonatzbau und das Dach der neuen Bahnsteighalle.
Dazu gibt es einen limitierten Betonwürfel aus dem Weißbeton der Kelchstützen mit Zertifikat von Godel Beton.

Termin: Samstag 18.05.2024, 11:30
Treffpunkt: ITS – InfoTurmStuttgart, an Gleis 16 des Stuttgarter Hauptbahnhofs, 70174 Stuttgart

Die Teilnahme an der Verlosung ist ab 26.03.2024, 14:00 Uhr möglich und endet am 28.03.2024 um 18:00 Uhr.

Eine Teilnahme ist ausschließlich online auf der oben genannten Instagram‐Seite möglich.

Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel müssen die Teilnehmenden die von der Stadt Stuttgart innerhalb des Gewinnspiel‐Posts gestellte Aufgabe erfüllen. Diese beinhaltet das Kommentieren des Postings zum Gewinnspiel vom 26.03.2024. Für die Verlosung werden alle Teilnehmenden berücksichtigt, die das genannte Posting mit entsprechendem Inhalt kommentieren.

Unter allen Teilnehmenden entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips.

Gewinne sind nicht verhandelbar, austauschbar oder übertragbar. Die Stadt Stuttgart hat das Recht, einen Gewinn durch einen anderen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen. Eine vollständige oder nur anteilige Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht abgetreten werden.

3. Gewinnabwicklung

Die Stadt Stuttgart ermittelt und benachrichtigt die Gewinner noch am Tag der Auslosung per Direktnachricht oder bei nicht öffentlichen Konten per Antwort auf den entsprechenden Kommentar. Darin werden die Gewinner aufgefordert, den Gewinn per Direktnachricht zu bestätigen. Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Stadt Stuttgart übernimmt keine Haftung, falls aus von der Stadt Stuttgart nicht zu vertretenden Gründen die Gewinnbenachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung verloren geht und/oder nicht beim Gewinner ankommt.

Bleibt eine Bestätigung aus bis zum 01.04.2024, 14 Uhr, verfällt der Gewinnanspruch.

Die Gewinner können Ihre Ticktes bei den Tagen der offenen Baustelle vom 30.03.-01.04.2024 am ITS abholen. Für die Übergabe benötigen wir die Namen der Gewinner.

4. Unterbrechung und Beendigung des Gewinnspiels

Weiterhin behält sich die Stadt Stuttgart das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.

Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder zu beenden, wenn

  • technische Probleme dies erforderlich machen, oder
  • Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard‐ oder Software, Facebook technische oder rechtliche Probleme vorliegen.

Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadt Stuttgart berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

5. Verantwortlichkeit und Haftungsfreistellung

Die Stadt Stuttgart ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder, Kommentare) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Teilnehmer garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass durch seine Teilnahme am Gewinnspiel keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Stadt Stuttgart von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer rechtsverletzenden Handlung bei der Teilnahme am Gewinnspiel freizustellen. Hierzu zählen jegliche Schäden, angemessene Kosten und Aufwendungen, insbesondere notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.

6. Haftungsbeschränkungen

Für eine Haftung der Stadt Stuttgart auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Die Stadt Stuttgart haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet die Stadt Stuttgart für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Stadt Stuttgart jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Stadt Stuttgart haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung der Stadt Stuttgart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stadt Stuttgart.

7. Hinweise und Bedingungen von Facebook/Instagram

Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen der Stadt Stuttgart, den Teilnehmenden und Facebook/Instagram durch die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzregeln des Plattformbetreibers (siehe

https://www.facebook.com/terms und
https://www.facebook.com/privacy bestimmt.

Die Teilnehmer können gegenüber Facebook/Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram steht und in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur der Stadt Stuttgart und nicht Facebook/Instagram bereitgestellt.

Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an die Stadt Stuttgart und nicht an Facebook/Instagram zu richten.

8. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Bei unseren Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Soweit das nationale Recht am Wohnsitz des Teilnehmers nicht zwingend die Geltung des nationalen Rechts vorschreibt, gilt deutsches Recht.

9. Datenschutz

Die Stadt Stuttgart erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur, soweit der Teilnehmer eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist.

Die im Rahmen des Gewinnspiels von Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, eMail‐Adresse), werden von der Stadt Stuttgart grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO verarbeitet. Die bereitgestellten Daten werden zu diesem Zweck für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Sie können von der Stadt Stuttgart zum Zwecke der Zusendung des Gewinnes an Dritte (insbes. Transportunternehmen) übermittelt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn Sie uns hierzu Ihre Zustimmung erteilt haben. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadt Stuttgart die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels speichert. Diese werden dabei nicht mit dem Instagram‐Account des Teilnehmers verknüpft.

Die Verwendung der personenbezogenen Daten kann jederzeit per Nachricht an

rosenstein@stuttgart.de widerrufen werden. Mit diesem Widerruf endet die Teilnahme am Gewinnspiel.

Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Haben Sie eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt erfolgt keine Löschung.

Weiter Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (siehe
https://rosenstein-stuttgart.de/datenschutz.