Stuttgart Rosenstein | Ergänzungsstation am Bahnhof

Städtebau hat Priorität

Hintergrund
Detaillierte Ansicht vom Teilgebiet A2 und A3 auf der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein aus dem städtebaulichen Rahmenplan.

In Stuttgart wird mitten im Zentrum ein neuer Stadtteil entstehen: Stuttgart Rosenstein. Die dafür vorgesehene Planungsfläche ist 85 Hektar groß und befindet sich auf dem Gleisvorfeld des heutigen Hauptbahnhofs. Im Jahr 2001 hat die Landeshauptstadt Stuttgart die Flächen von der Deutschen Bahn erworben. Ihr oberstes Ziel ist – nach erfolgter Inbetriebnahme des künftigen Hauptbahnhofs – auf den Flächen neuen Wohn- und Lebensraum für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen. Diese städtebauliche Entwicklung könnte durch das im Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 11. Mai 2021 genannte Vorhaben einer Nahverkehrs-Ergänzungsstation Stuttgart Hauptbahnhof mit Zuläufen aus drei Richtungen stark beeinträchtigt werden.

Der Ansatz des Verkehrsministeriums

Der Vorschlag des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann sieht vor, den künftigen Hauptbahnhof mit einem zusätzlichen unterirdischen Kopfbahnhof zu ergänzen. Dieser solle bis zu sechs Gleise erhalten und auf dem Gebiet des heutigen Gleisvorfeldes realisiert werden. Laut des Verkehrsministeriums ist der Bau dieser zusätzlichen Schieneninfrastruktur für das sogenannte Verkehrswendeszenario erforderlich. Die Ermittlung der tatsächlichen künftigen Verkehrsnachfrage und die entsprechende Kapazitätsauswertung für den Schienenknoten Stuttgart sind jedoch noch nicht erfolgt. Auch ein konkretes Betriebsprogramm und eine darauf aufbauende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Finanzierung dieses Vorhabens stehen aus.

Konflikte und Auswirkungen auf die Entwicklung von Stuttgart Rosenstein

Die Realisierung dieses Zusatzhalts mit seinen Zulaufstrecken hätte enorme Auswirkungen auf die städtebaulichen Planungen der Stadt Stuttgart. Das erklärte Ziel, Stuttgart Rosenstein im Sinne aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter schnellstmöglich zu realisieren, könnte nicht im bisher geplanten Ausmaß weiterverfolgt werden. Die bauzeitliche und die dauerhafte Flächeninanspruchnahme der Ergänzungsstation mit Zulaufgleisen würde dazu führen, dass hinsichtlich der Flächenprogrammatik der städtebauliche Rahmenplan, der kurz vor seinem Abschluss steht, enorm angepasst werden müsste. Darüber hinaus geht die Stadt von einer enormen zeitlichen Verschiebung des Städtebauprojekts aus.


Blick auf die Teilgebiete

Beispielsweise müssten auf den Teilgebieten A2 und A3 – dem geplanten Europaquartier mit mehreren Schulen, Kitas und Kulturbausteinen – nicht nur die Lage der derzeit geplanten Stadtbausteine angepasst, sondern auch ihr Umfang erheblich zurückgenommen werden. Der Ausbau der Wolframstraße zum City-Ring wäre erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung durchführbar.

Detailansicht der baulichen Verzögerungen und Einschränkungen auf der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein auf dem Teilgebiet A.

Auf dem Teilgebiet B, dem künftigen Gleisbogenpark, müssten große Teile der vorgesehenen Parkflächen für neue Gleise weichen. Auch in den verbleibenden Parkflächen wäre die Aufenthaltsqualität durch die benachbarten Gleise stark beeinträchtigt. Die barrierefreie Erschließung der Wegeverbindungen in die angrenzenden Stadtbezirke (S-Nord, S-Ost) wäre maßgeblich erschwert.

Detailansicht der baulichen Verzögerungen und Einschränkungen der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein auf dem Teilgebiet B.

Im Teilgebiet C2 käme es zu zeitlichen Verzögerungen. Die geplante Schule samt Sporthalle müssten möglicherweise verlagert, auf jeden Fall jedoch deutlich verkleinert werden. Die Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein unterliegt darüber hinaus dem Heilquellenschutz. Somit würde es bei der Realisierung dieses Zusatzhalts mit seinen Zulaufstrecken zu vielfältigen und erheblichen Konfliktschwerpunkten kommen.

Detailansicht der baulichen Verzögerungen und Einschränkungen der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein auf dem Teilgebiet C.

Kostensteigerungen

Die Überbauung sowie die angrenzende Bebauung einer solchen ergänzenden Eisenbahninfrastruktur würde auf allen Teilgebieten zusätzliche ingenieurstechnische Maßnahmen erfordern. Zu nennen sind insbesondere Maßnahmen zum Erschütterungsschutz, Schall- und Lärmschutz sowie die Einbindung von Entlüftungs- bzw. Entrauchungsbauwerken einer solchen Anlage in die Bebauung. Die Planungs- und Baukosten für den Städtebau würden dadurch insgesamt erheblich ansteigen und zu einer starken Verteuerung des geplanten Wohnungsbaus sowie der sozialen und kulturellen Einrichtungen führen. Das Ziel der Stadt Stuttgart, möglichst viel bezahlbaren Wohnraum und Flächen für Gemeinschaftsnutzungen zu schaffen, wäre in großem Ausmaß gefährdet.

Beratungsstand

Über die Zusammenhänge und Folgen, die der Bau der Ergänzungsstation aus städtebaulicher Sicht nach sich zöge, haben das Amt für Stadtplanung und Wohnen und das Umweltamt der Stadt Stuttgart im Ausschuss S21/Rosenstein am 13. Juli 2021 informiert. Weitere Beratungen des Gemeinderats folgen.

Die ausführliche Präsentation aus dem Ausschuss S21/Rosenstein können Sie hier unter Downloads einsehen.