Verfahren zur Entwicklung der Fläche C1 entschieden
In Stuttgart Rosenstein soll es eine große Vielfalt an Nutzungsangeboten geben. Dadurch spielt sich das Leben sowohl innen als auch außen ab.
Eine Hürde zur Weiterentwicklung des Areals C1 im Bereich der Wagenhallen ist beseitigt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden‐Württemberg in Mannheim hat am Donnerstag, 16. Januar, die Klage einer Privatperson gegen die Freistellung des Areals von bahnbetrieblichen Zwecken abgewiesen.
“Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Areals.”
Peter Pätzold, Bürgermeister des Referates für Städtebau, Wohnen und Umwelt
Im Mai 2022 hatte die Stadt Stuttgart beim Eisenbahn‐Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Freistellung der Flurstücke im Teilgebiet C1 gestellt. Das EBA entsprach diesem Antrag im Januar 2023, erklärte die Freistellung im Juli 2023 für sofort vollziehbar und ebnete damit den Weg für den weiteren Planungsprozess. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan am 6. Juni 2024.
Die Klage der Privatperson, welche die Aufhebung der Freistellung und des Widerspruchsbescheids zum Ziel hatte, wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Wichtiges erstes Entwicklungsgebiet
Peter Pätzold, Bürgermeister des Referates für Städtebau, Wohnen und Umwelt: „Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Areals. Die Stadt wird ihre Planungen für die Maker City samt Interimsstandort für die Württembergische Staatstheater fortführen. Der Öffentlichkeit ist nicht immer bewusst, welche Hindernisse zu bewältigen sind, um solche Projekte Schritt für Schritt umzusetzen.“
Das Areal C1 gilt als wichtiges erstes Entwicklungsgebiet im Rahmen des Projekts „Stuttgart Rosenstein“ und soll in den kommenden Jahren zu einem urbanen, kreativen und lebenswerten Stadtquartier umgestaltet werden. Das Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt, das Technische Referat und die beim Oberbürgermeister angesiedelte Koordinierungsstelle L/OB‐RZ treiben dies voran.