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Auswirkungen der Gäubahnanbindung auf die Stadtentwicklung

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Ungefähr ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme des Hauptbahnhofs muss die Anbindung der Gäubahnstrecke in den heutigen Kopfbahnhof unterbrochen werden. Bis zur Fertigstellung der Anbindung an den Flughafen müssen die Fahrgäste dann am Regionalbahnhof Vaihingen umsteigen, um die Innenstadt zu gelangen. Im Februar 2025 wurden vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zwei Klagen gegen die Unterbrechung der Gäubahn verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg hatten gegen das Eisenbahnbundesamt geklagt.

Ein Weiterbetrieb der Gäubahn auf den heutigen Gleisen – und damit ein Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs – hätte gravierende Auswirkungen auf die Planungen von Stuttgart Rosenstein.

Sollte der Anschluss der Gäubahn in den Kopfbahnhof erhalten bleiben, hätte das erhebliche Folgen für die Entwicklung der Stuttgarter Innenstadt. Der Bau neuer Wohnungen würde sich um viele Jahre verzögern, der geplante Gleisbogenpark könnte nicht entstehen, und die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und insbesondere die Verkehrsberuhigung des Arnulf-Klett-Platzes käme zum Stillstand.

“Hier steht ein Zitat des Oberbürgermeisters”

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper

Website Grafiken Gäubahn Folgen Erhalt

Wohnungsbau: Fast 5.000 Wohnungen betroffen

Der Wohnungsbau auf den heutigen Gleisflächen wäre nahezu unmöglich, sollte der Kopfbahnhof zum Erhalt des Gäubahn weiterbetrieben werden. Konkret geht es um zwei Gebiete:

– A-Gebiet (heutige Gleise zwischen Wolframstraße und Durchgangsbahnhof): Hier sind bis zu 1.670 Wohnungen geplant.

– B-Gebiet (heutige Abstellflächen): Hier könnten bis zu 3.265 Wohneinheiten entstehen.

Solange der Kopfbahnhof genutzt wird, kann das A-Gebiet nicht bebaut werden. Im B-Gebiet sind unbestimmte Verzögerungen zu erwarten. Insgesamt wären also fast 5.000 Wohnungen betroffen – mit entsprechenden Kostensteigerungen im Bau.

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Geplanter Gleisbogenpark nicht umsetzbar

Die Stadt Stuttgart möchte den heutigen Gleisbogen (Von der Nordbahnhofstraße bis ins A-Gebiet) in einen Park umwandeln, der vom Rosensteinpark bis zur Wolframstraße reicht. Der Gleisbogenpark soll neben Grünflächen und Freizeitangeboten auch schnelle Radverbindungen vom Hauptbahnhof nach Stuttgart-Nord und Bad Cannstatt ermöglichen. Zudem böte der Park die Hauptverbindung zwischen dem bestehenden Nordbahnhofviertel und dem geplanten Rosensteinquartier bis nach Stuttgart-Ost. Über den Gleisbogenpark würde eine neue Verbindungsachse über Stuttgart Rosenstein hinweg realisiert. Ein Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs würde die Entwicklung des Gleisbogenparks und die Herstellung dieser Verbindungen verhindern.

Website Grafiken Gäubahn Folgen Erhalt3

Keine Entwicklung des Bahnhofsumfelds möglich

Die Umgestaltung des Arnulf-Klett-Plates mit seinen Anschlüssen in Richtung Heilbronner Straße und Gebhard-Müller-Platz wären ebenfalls in großen Teilen blockiert: Die Eisenbahnbrücke über die Wolframstraße müsste zunächst erhalten bleiben, wodurch eine Verlegung des Cityrings dorthin nicht möglich wäre. Der Verkehr müsste weiterhin über den Arnulf-Klett-Platz fließen.

In Folge dessen könnte der Arnulf-Klett-Platz nicht verkehrsberuhigt werden, sodass eine direkte ebenerdige Verbindung zwischen dem neuen Hauptbahnhof und der Königstraße nicht realisierbar wäre. Die heutige Verkehrsführung zwischen Bonatzbau und Königstraße mit teilweise sechs Fahrspruen müsste erhalten bleiben.

Auch das städtebauliche Leuchtturmprojekt auf Fläche A3 (heutige Bahnsteige) wäre betroffen. 2024 gab es dazu einen internationalen Ideenwettbewerb mit über 400 Einreichungen aus 25 Ländern – bei einem Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs wäre auch die Umsetzung dieses Projekts blockiert. Gleiches gilt für den geplanten Kulturbaustein an der Wolframstraße.

Maker City nicht betroffen

Das Gebiet C1, auf dem die Maker City und die Ausweichspielstätte der Oper entstehen sollen, wäre vom Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs mit Gäubahnanbindung nicht direkt betroffen.