Weg frei für Stuttgart Rosenstein

Die Gleisflächen des heutigen Kopfbahnhofs, die in Zukunft nicht mehr benötigt werden, grenzen direkt an den neuen Hauptbahnhof mit den charakteristischen Lichtaugen.
Bundestag beschließt Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Am 26. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) abgestimmt. Mit der Zustimmung zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für einen Kompromiss entschieden, der die Realisierung des Stadtentwicklungsprojekts Stuttgart Rosenstein ermöglicht.
Die neue Regelung zu § 23 AEG und die Debatte im Bundestag zeigen, wie wichtig die städtebauliche Entwicklung in den Zentren deutscher Städte ist. Ziel ist es, nicht mehr benötigte Bahnflächen für dringend benötigten Wohnungsbau nutzbar zu machen. Ausgemusterte Gleisflächen sollen der Entwicklung im Inneren von Städten und Gemeinden nicht länger entgegenstehen.
“Die Entscheidung des Bundestags löst bei uns Freude und Erleichterung aus. Sie macht das Zukunfts- und Jahrhundertprojekt Stuttgart Rosenstein möglich.”
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper
Mit dem Bundestagsbeschluss ist der Weg frei, auf dem rund 85 Hektar großen Areal bis zu 5.700 Wohnungen für rund 10.000 Menschen zu realisieren. Die Planungen für Stuttgart Rosenstein wurden im Jahr 2023 mit dem Sonderpreis „Klimaanpassung gestalten“ beim Deutschen Städtebaupreis bedacht.
Der Gesetzesentwurf muss noch den Bundesrat passieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass dieser dem Beschluss zustimmen wird.
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Im Oktober 2023 hatte der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur raschen Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ verabschiedet. Bestandteil war auch eine Änderung des § 23 AEG zur Freistellung (Entwidmung) von Bahnflächen. Mit der Einführung des Kriteriums des „überragenden öffentlichen Interesses“ wurde die Umwidmung von Bahnarealen – auch zugunsten des Wohnungsbaus – deutlich erschwert. Zahlreiche Projekte in Städten und Gemeinden, darunter auch Stuttgart, waren davon betroffen.
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