Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für die unter www.rosenstein-stuttgart.de veröffentlichte Webpräsenz der Landeshauptstadt Stuttgart. Als öffentliche Stelle im Sinne der EU‐Richtlinie 2016/2102 streben wir es an, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage dieser Erklärung
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27. Mai 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt von Stuttgart Rosenstein ist mit den Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
- Bei beschrifteten Fotos und Grafiken sind die Kontraste zwischen Schrift und Bild noch nicht ausreichend.
- Nicht alle informierenden Abbildungen und Grafik-Links enthalten entsprechende Alternativtexte
- PDF-Dokumente und Flyer oder Broschüren sind überwiegend noch nicht zugänglich.
Wir arbeiten daran, die Informationen über das Stadtentwicklungsprojekt Stuttgart Rosenstein in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern und sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.rosenstien-stuttgart.de auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner aus dem Team Kommunikation Rosenstein. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation Stuttgart Rosenstein
Telefon: 0711 216 25799
Mail:
rosenstein@stuttgart.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Hinweis zum Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle‐bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
Mail: info@schlichtungsstelle‐bgg.de
Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2021 erstellt und am 1. Juni 2021 zuletzt aktualisiert.