Verfassungsbeschwerde nicht länger notwendig
Hier können 5.700 Wohnungen für über 10.000 Menschen enstehen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart wird nach der erneuten Änderung des § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch den Bundesgesetzgeber ihre Kommunalverfassungsbeschwerde für erledigt erklären. Das hat der Gemeinderat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, entschieden.
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Im Oktober 2023 hatte der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur raschen Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ verabschiedet. Bestandteil war auch eine Änderung des § 23 AEG zur Freistellung (Entwidmung) von Bahnflächen. Mit der Einführung des Kriteriums des „überragenden öffentlichen Interesses“ wurde die Umwidmung von Bahnarealen – auch zugunsten des Wohnungsbaus – deutlich erschwert.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte deshalb im Dezember 2024 Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie hielt die damals geltende Fassung des § 23 AEG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gesetz hätte blockiert, dass rund 5.700 Wohnungen für über 10.000 Menschen gebaut werden und das Stadtentwicklungsprojekt Stuttgart Rosenstein unmöglich gemacht. Auch andere Kommunen waren durch die Änderung des § 23 AEG im Jahr 2023 betroffen.
Entwidmung der Gleise wieder möglich
Bereits am 26. Juni 2025 hatte der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) abgestimmt. Mit der Zustimmung zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für einen Kompromiss entschieden, der die Realisierung des Stadtentwicklungsprojekts Stuttgart Rosenstein ermöglicht.
Die neue Regelung zu § 23 AEG und die Debatte im Bundestag zeigen, wie wichtig die städtebauliche Entwicklung in den Zentren deutscher Städte ist. Ziel ist es, nicht mehr benötigte Bahnflächen für dringend benötigten Wohnungsbau nutzbar zu machen. Ausgemusterte Gleisflächen sollen der Entwicklung im Inneren von Städten und Gemeinden nicht länger entgegenstehen.
Mit der erneuten Änderung des § 23 AEG im Juli 2025 hat der Bundesgesetzgeber die Umnutzung von ehemaligen Gleisflächen wieder deutlich erleichtert.
Die Landeshauptstadt Stuttgart begrüßt diese Korrektur. Sie berücksichtigt kommunale Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem bereitet sie der Realisierung von Wohnungsbauprojekten wie Stuttgart Rosenstein den Weg.
Mit der durch den Gemeinderat beschlossenen Erklärung der Erledigung kann das Bundesverfassungsgericht das Verfahren nun beenden.